Das Telematik-Prinzip, für eine vorsichtige Fahrweise mit einem Rabatt in der Kfz-Versicherung belohnt zu werden, findet bei immer mehr Kunden Anklang. Nun ist ein neuer Schub zu erwarten, denn mit Huk-Coburg und Allianz haben die beiden Platzhirsche des Marktsegments angekündigt, ihre Telematik-Tarife für alle Altersklassen zu öffnen. Bisher waren jene jungen Fahrern vorbehalten.
Beide Versicherer wollen ihren Kunden bis zu 30 Prozent Prämienrabatt gewähren, bei der Allianz kommt noch ein Startbonus von 10 Prozent hinzu. Bei anderen Anbietern sind Nachlässe von bis zu 40 Prozent möglich – in der Theorie. Tatsächlich wird kaum ein Fahrer alle Kriterien für den vollen Rabatt erfüllen können. Wie viele es bisher sind oder welcher Prozentsatz im Durchschnitt eingespart wird, wollen die Telematik-Versicherer nicht verraten. In Branchenkreisen kursiert indes die Annahme, dass nur eine Minderheit der Kunden mehr als 100 Euro im Jahr einspart.
Grundsätzlich jedenfalls sind die Bundesbürger offenbar bereit dazu, Daten über ihr Fahrverhalten im Gegenzug für Kostenvorteile freizugeben. Nur jeder dritte lehnt dies Umfragen zufolge ab. Für rund die Hälfte ist die Höhe des Rabatts entscheidend für ihre Bereitschaft zur Fahrstil-Transparenz.
Milliardenschäden im ersten Halbjahr durch Sturm, Hagel & Co.
Enrico Rohr | Keine Kommentare19.09.2019
An Wohngebäuden und Autos sind durch Naturgewalten im ersten Halbjahr 2019 (versicherte) Schäden in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro entstanden. Konkret gehen sie auf Sturm, Hagel, Blitzschlag und Starkregen zurück, insbesondere auf die beiden Stürme „Dragi“ und „Eberhard“ im März und die Unwetter um Pfingsten. Die Kosten bewegen sich damit im langjährigen Durchschnitt, wie der Versicherer-Gesamtverband GDV mitteilte.
Wie hoch die tatsächliche Schadenssumme ausfiel, lässt sich allerdings nicht beziffern, da weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland (43 Prozent) über Versicherungsschutz gegen Elementargefahren verfügen. Insbesondere in Versicherungspolicen, die älter als zehn Jahre sind, fehlt der Baustein Elementarschäden häufig. Das Risiko von Starkregen und Überschwemmungen steigt jedoch Jahr für Jahr, da es klimawandelbedingt zu stärkeren Wetterkapriolen kommt. Auch Gebäude abseits von Flüssen und anderen Gewässern sind zunehmend bedroht.
Staatlicherseits ist nicht viel Hilfe zu erwarten: Die zuständigen Länder haben sich grundsätzlich darauf geeinigt, dass „nur noch derjenige mit staatlicher Unterstützung über die sogenannte Soforthilfe hinaus rechnen kann, der sich erfolglos um eine Versicherung bemüht hat oder ihm diese nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen angeboten worden ist“. Selbst wenn das der Fall ist, wird je nach Bundesland nur ein Teil der Schäden ersetzt oder lediglich ein Darlehen gewährt.
Die Deutschen gelten im internationalen Vergleich als sicherheitsorientiertes Volk mit dementsprechend ausgeprägter Affinität zu Versicherungen. Wie der „Verbraucherstichprobe 2018“ des Statistischen Bundesamtes zu entnehmen ist, trifft das allerdings nur bedingt zu. In manchen Bereichen hat sich nur eine Minderheit jener Deutschen abgesichert, für die es sinnvoll wäre.
Gut sieht es im Bereich Privathaftpflicht aus: 83 Prozent der Haushalte hierzulande haben einen Regressschutz abgeschlossen, das ist der Spitzenwert unter allen Versicherungen. Dass die übrigen 17 Prozent über genug Vermögen verfügen, um in jedem Haftungsfall aus eigener Tasche bezahlen zu können, darf zwar bezweifelt werden – doch dafür gibt es ja die Forderungsausfalldeckung in Haftpflichtpolicen. Mit 75 Prozent kommt auch die Hausratversicherung auf eine ordentliche Abdeckung.
Andere Zahlen widersprechen dagegen dem Klischee des „überversicherten“ Deutschen. So hat nicht einmal jeder zweite Haushalt eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. Nur jeder vierte ist gegen Berufsunfähigkeit abgesichert, obwohl statistisch rund jeder vierte Arbeitnehmer vor dem Rentenalter aufgeben muss. Eine Risikolebenpolice, mit der man Hinterbliebene für den eigenen Todesfall absichert, findet sich lediglich in 17 Prozent der Haushalte.
In Sachen Versicherung bleibt persönliche Beratung das A und O
Enrico Rohr | Keine Kommentare05.09.2019
Sogenannte InsurTechs versuchen seit einigen Jahren, den Versicherungsmarkt mit rein digitalen Lösungen umzuwälzen. Von der Bedarfsermittlung und Tarifauswahl bis hin zum Abschluss und zur Leistungsfallbearbeitung decken die Online-Produkte ein vielfältiges Spektrum ab und sollen persönliche Berater überflüssig machen. Die bleiben für die allermeisten Kunden jedoch unersetzlich, wie Zahlen für 2018 zeigen.
Der „Vertriebswegestatistik“ des Versicherer-Gesamtverbands GDV zufolge kommen digitale Direktabschlüsse lediglich in der Kfz-Versicherung auf einen nennenswerten Anteil am Neugeschäft. Jeder fünfte Neuvertrag wird in diesem Segment rein digital abgeschlossen. In den anderen Sparten ist der Online-Anteil verschwindend gering. So wurden lediglich 2,2 Prozent der Lebensversicherungen auf digitalem Wege „eingetütet“, während 18,6 Prozent bei Banken, 28,8 Prozent bei unabhängigen Maklern und 46,9 Prozent bei gebundenen Vertretern abgeschlossen wurden. Auch bei Krankenversicherungen bleiben die InsurTechs mit einem Anteil von 7,6 Prozent im Bereich „unter ferner liefen“.
Beschwerdequote spricht nicht für „Run-offs“ von Lebensversicherungen
Enrico Rohr | Keine Kommentare22.08.2019
Der Verkauf kompletter Lebensversicherungs-Vertragsbestände an externe Abwickler („Run-off“) wird in den letzten Jahren heiß diskutiert. Die verkaufenden Versicherer wie auch die Erwerber bekräftigen stets, dass für die Kunden im Prinzip alles beim Alten bleibe.
Die Beschwerdestatistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) lässt daran nun erneut Zweifel aufkommen: Zum zweiten Mal in Folge verzeichnete der Run-off-Spezialist Skandia/Viridium die höchste Quote. Bei ihm kommt eine Beschwerde auf 5.684 Verträge. Der Marktdurchschnitt liegt bei einer Beschwerde auf 62.249 Policen. Viridium hat erst zum 30. April die Übernahme von rund 3,8 Millionen Lebensversicherungen der Generali abgeschlossen. Bei den Zwangs-Neukunden dürfte die neuerliche Negativ-Spitzenplatzierung in der Beschwerdestatistik nicht für größeres Vertrauen sorgen.
Insgesamt bearbeitete die BaFin im letzten Jahr 1.284 Beschwerden über 68 Lebensversicherer. Von diesen verzeichneten neun eine Beschwerdequote, die mehr als doppelt so hoch wie der Durchschnitt lag.
Streichen die Krankenkassen die Homöopathie aus dem Leistungskatalog?
Enrico Rohr | Keine Kommentare01.08.2019
Auch wenn der Kern des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenkassen festgeschrieben ist, haben diese doch gewisse Freiheiten bei zusätzlichen Kostenübernahmen. So bieten zahlreiche Kassen beispielsweise an, für homöopathische Therapien aufzukommen. Gesetzlich Versicherten, denen dieser Punkt wichtig ist, könnten allerdings bald gezwungen sein, die Kosten selbst zu stemmen.
Denn der einflussreiche SPD-Gesundheitspolitiker und -Parteivorsitzkandidat Prof. Karl Lauterbach fordert, die Leistung komplett zu streichen. Rückendeckung erhält er dabei von Josef Hecken, dem Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschusses, von dem der gesetzliche Leistungskatalog festgelegt wird. Aktueller Anlass ist eine Entscheidung des französischen Gesundheitsministeriums, das die Zuschüsse für homöopathische Mittel bis 2021 sukzessive abschaffen will, da deren Wirksamkeit nach wie vor nicht wissenschaftlich habe belegt werden können.
Falls auch in Deutschland die Homöopathie-Kostenübernahme generell entfällt, gibt es für die betroffenen Kassenpatienten (ebenso wie für solche, deren Kassen ohnehin keine Kostenerstattung leisten) eine Alternative: eine private Krankenzusatzversicherung für Naturheilmethoden und Heilpraktikerbehandlungen, die auch für homöopathische Therapien aufkommt.
Die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zählt zu den essenziellen Vorsorgemaßnahmen, denn staatlicherseits ist im Fall der Fälle nicht viel zu erwarten. Und der tritt immerhin bei jedem vierten Arbeitnehmer ein, ob wegen Rückenleiden, einer schweren Erkrankung oder – relativ am häufigsten – wegen psychischer Probleme. Damit die Zeit bis zur Rente nicht auf Sozialhilfeniveau zugebracht werden muss, sollte in möglichst jungen Jahren eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen werden.
Die Stiftung Warentest hat im Juni eine Bewertung von 59 am deutschen Markt erhältlichen Tarifen vorgelegt. Das Gesamtergebnis kann sich sehen lassen: Bis auf ein Angebot, der nur als „befriedigend“ eingestuft wurde, erhielten alle getesteten Versicherungen ein „gut“ oder „sehr gut“. Darin spiegelt sich der „Bedingungswettlauf“ wider, den sich die Versicherer in den letzten Jahren geliefert haben: Die Konditionen wurden immer kundenfreundlicher. Für jene Arbeitnehmer, die wegen einer Vorerkrankung oder eines gefährlichen Berufs keine Berufsunfähigkeitspolice bekommen, gibt es mehrere Alternativen: eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung, eine Grundfähigkeits-, Multi-Risk- oder Schwere-Krankheiten-Police oder auch eine Unfallversicherung. Der persönliche Versicherungsmakler hilft gern weiter.
Erstmals hat der Versicherer-Gesamtverband GDV eine regionale Naturgefahrenbilanz vorgelegt. Sie zeigt, dass sich die 2,6 Milliarden Euro, die deutsche Versicherer 2018 wegen Unwetterschäden (Personenschäden ausgenommen) zahlen mussten, sehr ungleich auf die Bundesländer verteilen.
Mit 910 Millionen Euro entfällt der weitaus größte Teil auf NRW. Danach folgen Baden-Württemberg mit 260 Millionen und Bayern mit 252 Millionen Euro. In diese Summen flossen sturm-, hagel- und starkregenbedingte Schäden an Häusern und Hausrat sowie bei Gewerbebetrieben und in der Industrie ein.
Tröstlich für die Nordrhein-Westfalen: Mit 99 Prozent ist die Versicherungsdichte bei Sturm/Hagel an Rhein und Ruhr deutlich überdurchschnittlich. Gegen Elementargefahren (wie Starkregen) haben sich in NRW dagegen nur 43 Prozent abgesichert, was dem Bundesschnitt entspricht. Den besten Versicherungsschutz genießen die Baden-Württemberger, von denen sich 94 Prozent gegen finanzielle Schäden durch Elementargefahren gewappnet haben. Die Quote für Sturm/Hagel liegt sogar bei 100 Prozent. Im Bundesdurchschnitt beträgt sie 94 Prozent.
Mitte Mai hat der Bundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht. Erwartet wird eine Riesenwelle, denn mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen E-Scooters.
Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis braucht man für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung, da man mit den Flitzern beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen kann. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec bewirkt – beim E-Scooter nicht, da es sich um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb handelt, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben bereits Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.
Diskussion um Verkauf von Lebensversicherungs-Beständen neu aufgeflammt
Enrico Rohr | Keine Kommentare28.05.2019
In der andauernden Niedrigzinsphase fällt es vielen Lebensversicherern schwer, die in früheren Zeiten zugesagte Verzinsung zu erwirtschaften. Für einige der Anbieter lautet ein Ausweg: „Run-off“, also der Verkauf riesiger Versicherungsbestände an sogenannte Abwickler. Obwohl die vertraglich fixierten Ansprüche der Versicherten dabei geschützt sind, verunsichern solche Bestandsverkäufe viele Kunden. Aktueller Fall: die Veräußerung von rund vier Millionen Policen der Generali an den Abwickler Viridium.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat nun mit einem Forderungspapier reagiert, das im Wesentlichen fünf Kriterien für eine faire – das Verbrauchervertrauen erhaltende – Abwicklung formuliert:
- Bei einer Einstellung des Neugeschäfts sollten Versicherer ihre Kunden zeitnah gründlich informieren.
- Bei einem geplanten Bestandsverkauf sollte ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt werden.
- Wechselt ein Run-off-Versicherer den Besitzer, sollten die an die Muttergesellschaft abgeführten Gewinne ohne Zeitbegrenzung für die Nachhaftung bereitgehalten werden.
- In den veräußerten Versicherungsbeständen sollte für eine Übergangszeit (5 bis 10 Jahre) eine Interessenvertretung der Kunden installiert werden.
Mindestens 90 Prozent der Kostenüberschüsse sollten den Versicherten zugutekommen.