Der Versicherer-Gesamtverband GDV hat mehr als 600.000 Schadenmeldungen ausgewertet, die
über drei Jahre hinweg eingegangen waren. Zwei Drittel davon betrafen Kfz-Schäden, die im
Rahmen einer Privathaftpflicht- oder Tierhalterhaftpflichtpolice reguliert wurden, das
verbleibende Drittel Hausratschäden bis zu 50.000 Euro infolge von Einbrüchen.
Insgesamt zeigten sich bei rund jedem zehnten Fall Ungereimtheiten und Auffälligkeiten, die
eine Sonderprüfung erforderlich machten. Meist ging es um fingierte Schäden (eigentlich nicht
versichert), fiktive Schäden („Papierschäden“) oder provozierte Schäden (vorsätzlich
herbeigeführt). Nach Schätzungen der Versicherer kosten derartige Betrugsfälle die
Solidargemeinschaft der Versicherten jährlich rund fünf Milliarden Euro. Wer bei einem
Betrugsversuch erwischt wird, muss nicht nur mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
eventuell Forderungen nach der Übernahme von Sachverständigenkosten rechnen. Auch
strafrechtliche Konsequenzen bis hin zu Haftstrafen sind möglich.
Die bisher gültigen, vom Versicherer-Gesamtverband GDV herausgegebenen unverbindlichen
Musterbedingungen für die Cyberversicherung stammen von 2017 und sind damit – gemessen
am IT-Entwicklungstempo – mittlerweile steinalt. Kürzlich hat der GDV daher eine überarbeitete
Fassung vorgelegt.
An der Grundstruktur einer Cyberpolice ändert sich nichts. Aufgenommen wurden aber neue
Regelungen zum mobilen Arbeiten (Fernzugriff auf Unternehmens-IT ist versichert), zur
Verletzung von Datenschutzregelungen (die 2018 mit der Datenschutz-Grundverordnung
verschärft wurden) und zur zunehmenden Nutzung von Clouddiensten und Software-as-aService (Schäden infolge einer Störung bei einem solchen externen Dienstleister sind nun
abgedeckt). Neben diesen Erweiterungen des Schutzschirms gibt es auch einen neuen
Ausschluss: Schäden infolge staatlicher Cyberangriffe wie auch digitaler Kriegshandlungen sind
nicht mitversichert. Zudem wurden die Präventions-Obliegenheiten der Unternehmen
aktualisiert und präzisiert.
„Eine Cyberversicherung kann das Risiko eines Hackerangriffs absichern – ein solcher Schutz
setzt aber ein gewisses Maß an IT-Sicherheit voraus. Wir werden daher weiter aktiv daran
arbeiten, die IT-Sicherheit der deutschen Wirtschaft zu verbessern“, betont GDVHauptgeschäftsführer Jörg Asmussen, der davor warnt, dass vielerorts, vor allem in kleinen und
mittleren Unternehmen, das Cyberrisiko unter- und die eigenen Sicherheitsmaßnahmen
überschätzt würden.
Kommando zurück! Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher gekippt
Enrico Rohr | Keine Kommentare05.03.2024
Die Bundesregierung wollte im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie eine Versicherungspflicht für bis zu 20 Stundenkilometer schnelle selbstfahrende Arbeitsmaschinen einführen, auch wenn deren Halter bisher nicht als Verkehrsrüpel aufgefallen sind. Von der Idee waren selbst die Versicherer nicht begeistert. Nun können die Besitzer von Aufsitzrasenmähern, Gabelstaplern, Schneeräumern und Landmaschinen aufatmen: Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat das Vorhaben beerdigt, nachdem der Bundesrat zuvor sein Veto eingelegt hatte.
Mit solchen Maschinen verursachte und nicht anderweitig versicherte Schäden sollen zukünftig – wie auch jetzt schon – von der Verkehrsopferhilfe übernommen werden, die früher als „Fahrerfluchtfonds“ bekannt war. Diese Option lässt die EU-Richtlinie durchaus offen. Die Bundesregierung wollte sie zunächst nicht anwenden, weil die Verkehrsopferhilfe von allen Kfz-Haftpflicht-Beitragszahlern getragen wird, die damit kollektiv für die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen geradestehen müssen.
Warum Autobesitzer Vorschäden bei der Leistungsregulierung angeben sollten
Enrico Rohr | Keine Kommentare27.02.2024
Wer auf Versicherungskosten eine Autoreparatur durchführen lässt, kommt hin und wieder in Versuchung, schon vor dem Unfall vorhandene Schäden unter den Teppich zu kehren. Das kann jedoch am Ende zu einer kompletten Leistungsverweigerung führen, wenn der Versicherer sich arglistig getäuscht sieht.
„Sinn und Zweck der Entschädigung ist es, die Unfallopfer wirtschaftlich so zu stellen, wie sie vor dem Unfall standen“, hebt die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Anja Käfer-Rohrbach, hervor. „Wer zum Beispiel schon bei einem früheren Unfall Geld für einen komplett neuen Kotflügel bekommen hat, den alten dann aber nur gespachtelt und überlackiert hat, kann bei einem nächsten Unfall nicht wieder den Wert eines neuen Kotflügels verlangen.“
Kurz gefasst: Die Versicherten dürfen sich nicht an der Schadensregulierung bereichern, allein der durch den betreffenden Unfall entstandene zusätzliche Schaden darf geltend gemacht werden. Im Zweifel müssen sie belegen, dass frühere Beschädigungen fachgerecht behoben wurden.
Der Wildwuchs an Nachhaltigkeitsdefinitionen und -kriterien stellt Anleger, die ihr Geld ökologisch und sozial verantwortungsvoll wirken lassen wollen, vor Herausforderungen. Welches Investment hat wirklich nachhaltigen Effekt, welches wird nur „grüngewaschen“? Mit der Offenlegungsverordnung will die Europäische Union für mehr Transparenz in dieser Frage sorgen, indem bestimmte Kennzahlen nach einheitlichen Standards veröffentlicht werden müssen.
Während die Finanzwirtschaft indes noch mit der Umsetzung beschäftigt ist, legen die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) nun Vorschläge für eine Überarbeitung vor: Unter anderem sollen weitere soziale Indikatoren und Treibhausgas-Kennzahlen aufgenommen werden. Das steht konträr zum gleichzeitig formulierten Ziel, die Nachhaltigkeitsaufklärung für Kunden leichter verständlich zu machen. Denn auch die bisher schon vorgesehenen Pflichtinformationen sollen erhalten bleiben. Der deutsche Versicherer-Gesamtverband GDV setzt sich deshalb weiterhin für eine Vereinfachung ein, damit auch Nicht-Profis die nötigen Informationen schnell überblicken und einordnen können.
Die Rechtsstreite wegen mutmaßlich manipulierter Diesel-Abgaswerte laufen noch immer. Für die deutschen Rechtsschutzversicherer steht jedoch schon fest, dass kein Schaden für sie je kostspieliger war: Mehr als 1,5 Milliarden Euro haben sie seit 2015 zur Unterstützung von knapp 426.000 Kunden aufgewendet, vor allem für Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten. Zuletzt kamen noch etwa 1.000 Versicherungsfälle pro Monat hinzu. Damit hat sich der Gesamtstreitwert auf 10,8 Milliarden Euro erhöht, das entspricht gut 25.000 Euro pro Fall. Außen vor sind dabei jene Gerichtsverfahren, die ohne Unterstützung durch Rechtsschutzversicherer bestritten werden.
Über alle Hersteller hinweg führt indes nur jede zehnte Klage zu einem vollumfänglichen Erfolg, wie die Auswertung von rund 81.000 Fällen durch die Versicherer zeigt. 42 Prozent der Kläger verzeichnen einen Teilerfolg, der Rest geht bislang leer aus. Neue Hoffnung bescherte den Geschädigten jedoch ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Juni 2023, das allgemein als verbraucherfreundlich gewertet wird und die untergeordneten Instanzen bindet.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen müssen (nicht so) bald versichert werden
Enrico Rohr | Keine Kommentare09.01.2024
Deutschland muss eine EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung in nationales Recht umsetzen, die insbesondere die Halter selbstfahrender Arbeitsmaschinen betrifft. Aufsitzrasenmäher, Gabelstapler, Landmaschinen, Schneeräumer und weitere bis 20 Stundenkilometer schnelle Vehikel sind hierzulande traditionell pauschal über die Haftpflichtpolice abgesichert. Zukünftig ist das nicht mehr ohne Weiteres möglich, denn vorgeschrieben sind dann Versicherungssummen auf einem Niveau, wie es für Autos üblich ist.
Für zahlreiche Halter der Maschinen bedeutet das laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (DGV) Mehrkosten. Immerhin wurden die Regelungen gegenüber dem ursprünglichen Entwurf noch entschärft: Zum einen wurde die vorgeschriebene Deckungssumme auf neun Millionen Euro reduziert, zum anderen die Frist für die Umstellung, die ursprünglich schon vor dem letzten Jahreswechsel enden sollte, bis 1. Januar 2025 verlängert. Wer dann noch ohne angepassten Versicherungsschutz unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern sogar Freiheitsstrafen und den Einzug der Arbeitsmaschine.
Die Zahl der Autodiebstähle ging bereits seit 2015 zurück, 2020 brach sie dann infolge der Corona-Pandemie ein. 2021 wurden mit rund 9.800 (kaskoversicherten) Fällen nur gut halb so viele registriert wie 2015 mit 18.700. Im Zuge der Normalisierung kehrt das Phänomen jedoch zurück: 12.300 Diebstähle zählten die Kfz-Versicherer 2022. Da sich auch die durchschnittliche Schadenssumme um 6 Prozent auf knapp 20.300 Euro erhöhte, leisteten die Kfz-Versicherer insgesamt 249 Millionen Euro, nach 187 Millionen Euro im Vorjahr. Hinzu kamen 114 Millionen Euro für gestohlene Teile wie Lenkräder oder Bordcomputer, ein Plus von 17 Prozent.
Besonders Oberklasse-SUVs erfreuen sich großer Beliebtheit bei den Langfingern, deren bevorzugtes Operationsgebiet die Bundeshauptstadt darstellt: 29 Fälle auf 10.000 kaskoversicherte Pkw hat Berlin zu beklagen. 14 sind es in Hamburg, 9 in Brandenburg, während im Süden der Republik Quoten von 1 bis 2 pro 10.000 herrschen. Damit die Versicherung einen Diebstahlschaden ersetzt, muss eine Teil- oder Vollkaskopolice bestehen.
Rechnerisch kommt es alle zwei Minuten zu einem Zusammenprall eines kaskoversicherten Autos mit einem Wildtier – in Summe ergibt das rund 265.000 Fälle für das Jahr 2022. Da die Reparaturkosten steigen, müssen die Versicherer immer höhere durchschnittliche Schadenssummen überweisen: Nach circa 3.300 Euro im Vorjahr standen 2022 knapp 3.600 Euro zu Buche. Verantwortlich dafür sind im Wesentlichen anziehende Preise für Karosserieteile, aber auch höhere Stundensätze der Kfz-Werkstätten. Die Gesamtaufwendungen beliefen sich bundesweit zuletzt auf rund 950 Millionen Euro.
Neben April und Mai sind die Monate Oktober bis Dezember besonders wildunfallträchtig. Die Versicherer empfehlen, bei einer drohenden Kollision im Zweifelsfall auf Ausweichmanöver zu verzichten, da der Zusammenprall mit einem entgegenkommenden Auto oder einem Baum größeres Gefahrenpotenzial berge. Wenn noch möglich, solle das Licht abgeblendet und langsam vorbeigefahren werden. Kommt es zu einer Kollision, sollten folgende Punkte beachtet werden: Unfallstelle sichern, Polizei rufen, Tier nicht anfassen, Fotos machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherer benachrichtigen (bevor das Auto repariert oder anderweitig verändert wird).
Bereits im Mai vermeldete das Statistische Bundesamt (Destatis) für 2022 eine Zunahme der E-Scooter-Unfälle um knapp die Hälfte gegenüber dem Vorjahr. Die Kosten dafür bezifferte nun der Versicherer-Gesamtverband GDV: Über 15 Millionen Euro wurden bei der Regulierung von 4.200 Unfällen bezahlt.
Überrepräsentiert sind Leihscooter, die nur ein Viertel aller Elektroroller in Deutschland ausmachen, aber an 56 Prozent der Unfälle beteiligt waren. „Gelegenheitsfahrer sind im Schnitt jünger, nutzen fast ausschließlich Leihscooter für Fahrten in ihrer Freizeit und fahren öfter auf dem Gehweg“, berichtet GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. Er fordert eine Mofaführerscheinpflicht für die E-Scooter-Nutzung sowie verbindliche Reaktionstests vor der Freischaltung von Leihrollern, um die Fahrtauglichkeit sicherzustellen. Bei fast jedem fünften E-Roller-Unfall ist laut Destatis Alkohol im Spiel.
Einen radikalen Schritt geht die französische Hauptstadt: Seit Anfang September dieses Jahres sind Leihscooter in Paris verboten. Rund 15.000 Roller mussten die drei Anbieterfirmen einsammeln, nachdem sich bei einer Bürgerbefragung 89 Prozent für eine Verbannung ausgesprochen hatten.