Im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.
Die Zahl tatsächlicher und selbst ernannter Finanzexperten in den sozialen Medien ist
unüberschaubar. Viele von ihnen bieten kostenpflichtige Coachings an, in denen ihre Follower
das entscheidende Know-how für ein finanziell sorgenfreies Leben erhalten sollen. Qualitativ
überzeugen diese Lehrgänge jedoch nicht immer – gerade gemessen an ihrem oftmals happigen
Preis.
Wer einen entsprechenden Laufzeitvertrag abgeschlossen hat und sich über den Tisch gezogen
fühlt, kann jedoch auf einen glimpflichen Exit hoffen: Das Landgericht München gab kürzlich
einer Frau recht, die nach der Auflösung eines Finanzcoachings-Vertrages verlangt hatte. Sie gab
an, der vermeintliche Experte habe sie geradezu überrumpelt. Wie viele andere verfügt er über
keine Zulassung nach Paragraf 12 Fernunterrichtsschutzgesetz– damit sind seine Verträge
grundsätzlich anfechtbar. Und das gelte auch in diesem Fall, befanden die Münchner Richter. Das
vom Coachinganbieter vorgebrachte Argument, die damals arbeitslose Frau habe ja in die
Selbstständigkeit starten wollen und daher nicht als Privatperson, sondern als Unternehmerin
gehandelt, wurde verworfen.
Rund 2,4 Milliarden Euro verlangen ehemalige Investoren der insolventen Signa-Gruppe von
deren Gründer René Benko zurück. Der hat nach Meinung der österreichischen Wirtschafts- und
Korruptionsstaatsanwaltschaft nicht nur ein gigantisches „Geldkarussell“ betrieben, mit dem er
umworbenen Kapitalgebern vorgaukelte, selbst mit hohen Summen in die jeweiligen
Immobilienprojekte eingestiegen zu sein – während er in Wirklichkeit nur die Gelder anderer
Investoren trickreich umleitete. Überdies soll der Kurzzeit-Tycoon illegal Vermögen für sich und
seine Familie abgezweigt haben. Die schwelgt nämlich nach wie vor offen im Luxus, während
Benko im letzten Jahr ein Monatseinkommen von 3.700 Euro zu Protokoll gegeben hat.
Nun wurde der ehemalige „Wunderwuzzi“ in seiner schlossartigen Innsbrucker Villa wegen
Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr festgenommen und in Untersuchungshaft gebracht.
Verfahren gegen ihn laufen auch in Deutschland und Italien. Die Vorwürfe reichen von
betrügerischem Bankrott über Betrug bis hin zu Untreue. Hoffnung gibt es immerhin für
Hamburg, wo das abgebrochene Signa-Projekt „Elbtower“ seit gut einem Jahr als 100-MeterRohbau die HafenCity überschattet: Die Verhandlungen mit einem neuen Investor scheinen kurz
vor dem Abschluss zu stehen.
142 Anfragen und Beschwerden trugen Fondsanleger in den ersten drei Quartalen dieses Jahres
bei der Ombudsstelle des Fondsverbands BVI vor, ein Anstieg von 37 Prozent gegenüber dem
Vorjahreszeitraum. Rund die Hälfte betraf offene Immobilienfonds, die in den letzten Jahren
vermehrt unter Druck geraten sind. Den zweitgrößten thematischen Block machten mit etwa
einem Viertel die Kostenklauseln von Riester-Verträgen aus. Hier dürfte der Klärungsbedarf im
Wesentlichen auf ein verbraucherfreundliches BGH-Urteil von Ende 2023 zurückgehen.
Die Ombudsstelle schlichtet seit 2011 bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Verbrauchern
und BVI-Mitgliedsunternehmen, im Fokus stehen geschlossene und offene Fonds,
Altersvorsorgeverträge auf Fondsbasis und das Depotgeschäft. Bis zu einem Streitwert von
10.000 Euro kann der Fondsombudsmann, der vom Bundesamt für Justiz als private
Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt wird, bindende Schiedssprüche festsetzen. Der BVI
bildet nach eigenen Angaben gemessen am verwalteten Vermögen mehr als 95 Prozent des
deutschen Fondsmarktes ab.
Führungskräfte werden von ihren Unternehmen oder deren Insolvenzverwaltern immer häufiger
für Fehlentscheidungen und Versäumnisse haftbar gemacht. Ablesen lässt sich das an der Zahl
der Managerhaftpflicht-Versicherungsfälle, die der Branchenverband GDV erfasst hat. 2023
mussten die D&O-Versicherer (D&O für „Directors & Officers“) circa 2.200 Fälle regulieren, ein
Plus von 7 Prozent zum Vorjahr. Die durchschnittliche Schadenssumme betrug knapp 100.000
Euro, womit insgesamt 216 Millionen Euro ausgezahlt wurden, 9 Prozent mehr als 2022. Damit
setzt sich ein langjähriger Trend fort: 2019 belief sich der D&O-Gesamtschaden noch auf 132
Millionen Euro.
Als Hauptgründe für diese Entwicklung gelten gestiegene gesetzliche Anforderungen und die
maue Konjunkturentwicklung. Da sich aktuell kein Aufschwung abzeichnet und die Zahl der
Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr bereits um 25 Prozent angeschwollen ist, gehen
die Versicherer von einer weiteren Zunahme der Schadenersatzforderungen gegen Manager aus.
Als Sonderform der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung springt eine D&O-Police ein,
wenn versicherte Mitglieder eines Leitungs- oder Aufsichtsorgans wegen Pflichtverletzungen in
Regress genommen werden.
Über die ausufernde Bürokratie hierzulande wird seit vielen Jahren geklagt, Abhilfe verspricht
nahezu jeder Politiker. Die jüngste große Maßnahme zum Bürokratieabbau könnte nun jedoch
für den Fiskus kostspielige Folgen haben. Im Zuge des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes,
dem der Bundesrat noch zustimmen muss, werden die Aufbewahrungspflichten für steuerlich
relevante Belege verkürzt. Dadurch sollen Unternehmen und Verwaltung fast eine Milliarde Euro
pro Jahr einsparen.
Fachleute wie die ehemalige Oberstaatsanwältin Anne Brorhilker von der Organisation
Finanzwende befürchten jedoch, dass Cum-ex- und Cum-cum-Täter künftig legal Beweise
vernichten könnten. Mit sogenannten Cum-ex- und Cum-cum-Geschäften haben
Nadelstreifenkriminelle den Staat um schätzungsweise 45 Milliarden Euro betrogen. Nicht mal
ein Zehntel davon konnte bisher zurückgeholt werden. Ob es viel mehr wird, kann mit dem
neuen Gesetz zunehmend als fraglich gelten. Immerhin wird es von Wirtschaftsvertretern als
(kleiner) Schritt in die richtige Richtung begrüßt.
Um fast 50 Prozent stiegen die Leistungsausgaben der deutschen Cyberversicherer 2023. Die
ausgezahlten 180 Millionen Euro entsprechen in etwa den Beitragseinnahmen. Circa 4.000
Hackerangriffe wurden erfasst, ein Plus von 19 Prozent gegenüber 2022.
„Die IT-Bedrohungslage in Deutschland hat sich noch einmal verschärft“, warnt der
Hauptgeschäftsführer des Versicherer-Gesamtverbands GDV, Jörg Asmussen. Wirksame
Prävention werde immer wichtiger, bei mehr und mehr Versicherern auch als Voraussetzung für
den Abschluss einer Cyberversicherung.
Eine aktuelle forsa-Umfrage belegt jedoch nach wie vor eklatante Sicherheitsmängel in
deutschen mittelständischen Unternehmen. Nicht einmal jedes dritte wird demnach den
gängigen Basisanforderungen gerecht. „Ohne funktionierende IT geht in den meisten
Unternehmen mittlerweile nichts mehr. Entsprechend ihrer Bedeutung sollten auch die ITSysteme geschützt werden“, appelliert Asmussen. Eine Cyberpolice schütze zwar im Ernstfall,
doch dessen Abwehr müsse im Vordergrund stehen.
DORA verpflichtet Finanzunternehmen zu hoher IT-Sicherheit
Enrico Rohr | Keine Kommentare13.08.2024
Cyberkriminalität bedroht auch und gerade den Finanzsektor, denn die dort verwalteten Daten
sind in weiten Teilen sehr wertvoll und sensibel. Einen verbindlichen Standard für den effektiven
Schutz dieses Datenschatzes gibt es bisher nicht. Anfang nächsten Jahres jedoch soll sich das
ändern: Im Januar tritt die Verordnung zur digitalen operationalen Resilienz (DORA) EU-weit in
Kraft. Sie soll die Finanz-IT-Sicherheit auf eine neue Stufe heben und die Unternehmen auch im
Falle eines schwerwiegenden Cybervorfalls funktionsfähig halten. Einbezogen werden neben
fast sämtlichen Finanzunternehmen auch Dienstleister wie Rechenzentren und Cloud-Betreiber,
die mit der Finanzindustrie kooperieren.
Im Wesentlichen schreibt DORA zur Steigerung der Resilienz ein umfassendes
Risikomanagement und strenge Meldepflichten vor. Dazu gehören etwa eine Strategie für ITSicherheit, neue Verantwortlichkeiten und konkrete Pläne für das Vorgehen bei Problemen.
Anspruchsvoll für die Finanzunternehmen wird vor allem das vorgesehene Monitoring von
Drittanbieterrisiken, für die sie am Ende mit geradestehen müssen. Gravierende Vorkommnisse
müssen der Aufsichtsbehörde künftig innerhalb von 24 Stunden mitgeteilt werden.
Assistenzsysteme könnten jeden zehnten Autounfall verhindern
Enrico Rohr | Keine Kommentare23.07.2024
Seit dem 7. Juli müssen Neuwagen für eine Zulassung in der EU eine Reihe von
Assistenzsystemen vorweisen. Laut Untersuchungen der deutschen Kfz-Versicherer könnten
diese bei flächendeckender Verbreitung zukünftig etwa jeden zehnten Unfall, bei dem Dritte
geschädigt werden, abwenden. Allerdings dürfte noch mehr als ein Jahrzehnt vergehen, bis der
Kfz-Bestand in der Breite den neuen Standard erreicht.
Insbesondere den Notbremsassistenten halten die Versicherer für sehr wirkungsvoll, er könne 8
bis 9 Prozent der Unfälle mit Drittschäden vermeiden, was in absoluter Zahl deutschlandweit
mehr als 200.000 Unfällen entspricht. Dafür müsste er allerdings in allen Fahrzeugen verbaut
sein. Auf lediglich unter 1 Prozent wird das Unfallreduktionspotenzial eine Spurhalteassistenten
dagegen geschätzt. Die EU-Kommission erwartet durch die neue Assistenzsystempflicht
europaweit bis 2038 über 25.000 Unfalltote und 140.000 Schwerverletzte weniger.
Kehrseite der Medaille: Die Reparaturkosten werden durch die fortgesetzte technische
Aufrüstung wahrscheinlich weiter steigen, da bei Schäden mehr Hightech-Komponenten ersetzt
und kalibriert werden müssen. Der Austausch einer assistenzsystemfähigen Windschutzscheibe
beispielsweise kostet etwa ein Viertel mehr als der einer herkömmlichen.
Betrug kostet Versichertengemeinschaft über 6 Milliarden Euro pro Jahr
Enrico Rohr | Keine Kommentare25.06.2024
Hartnäckig hält sich der Ruf eines „Kavaliersdelikts“ – doch Versicherungsbetrug ist nicht
weniger verwerflich und strafbar als andere Betrugsformen. Auf aktuell mehr als 6 Milliarden
Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) den dadurch
jährlich entstehenden Schaden, für den am Ende das Kollektiv aller Versicherungskunden
aufkommen muss. Der Rekordwert liegt nicht in einer gestiegenen Betrugsquote begründet;
nach wie vor gelten rund 10 Prozent der Schadenmeldungen als Verdachtsfälle. Vielmehr hat das
Gesamtschadensvolumen deutlich zugenommen, sodass deren absoluter Wert nun mutmaßlich
erstmals die 6-Milliarden-Schwelle überschreitet.
Besonders in der Kfz-Sparte werden viele auffällige, da nicht stimmige Schadenmeldungen
registriert. Wer bei den immer ausgefeilteren Anti-Betrugs-Maßnahmen ins Visier gerät und
überführt wird, muss nicht nur mit einer Leistungsverweigerung und Vertragskündigung, sondern
auch mit hohen Geld- und im Extremfall sogar Haftstrafen rechnen.