Anfang 2022 wurde der Höchstrechnungszins („Garantiezins“) für Lebensversicherungen von 0,9 auf homöopathische 0,25 Prozent abgesenkt – mit entsprechenden Auswirkungen auf die Attraktivität klassischer Kapitallebensversicherungen. Zahlreiche Versicherer stellten das Neugeschäft mit dieser Produktgattung komplett ein, da die vorgeschriebene 100-Prozent-Beitragsgarantie in der damaligen Niedrigzinssituation kalkulatorisch kaum noch darstellbar war.
Im Zuge der Zinswende könnte das bei den Deutschen traditionell beliebte Vorsorgemodell nun ein Comeback erleben, denn unweigerlich steht die Frage nach einer Erhöhung des Höchstrechnungszinses im Raum. Klar ist indes: Die Mühlen der Versicherungsregulierung mahlen langsam, schon weil solche Zinsveränderungen traditionell am Jahresanfang erfolgen.
Das spiegelt auch eine aktuelle Umfrage der Ratingagentur Assekurata unter 23 relevanten Marktteilnehmern wider. Nur drei von ihnen rechnen mit einer Erhöhung schon 2024. Elf erwarten sie für 2025, fünf eher später. Vier Versicherer bezweifeln gar, dass der Höchstrechnungszins überhaupt angehoben werden wird. Angesichts der Inflation erscheinen fondsgebundene Versicherungen, mit oder ohne Garantie, ohnehin als vielversprechender.